Pflege Wohngemeinschaft

 

 

Die Pflege-Wohngemeinschaft

Pflege-Wohngemeinschaften stellen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf eine gute Alternative dar, wenn ein Leben zu Hause nicht mehr möglich ist und ein Umzug in ein Pflegeheim nicht gewünscht wird.

In einer Pflege-Wohngemeinschaft können bis zu 12 Personen in einer Wohnung leben. Die Wohnung ist barrierefrei konzipiert. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, welches nach eigenen Vorstellungen eingerichtet werden kann. Daneben gibt es geräumige Gemeinschaftsräume wie Küche mit Essbereich, Wohnzimmer.

Wohngemeinschaft bedeutet:

  • Nicht allein leben
  • Aktiv bleiben
  • Wertschätzung von Talenten und Fähigkeiten erfahren
  • Ein neues Zuhause erleben, wohnortnah in einer familienartigen Gemeinschaft

Das Zusammenleben ist organisiert wie eine Wohngemeinschaft in einer Privatwohnung. BewohnerInnen und Angehörige bestimmen selbst über Ihre Angelegenheiten. Ein Bewohnergremium, das sich aus den Bewohnern oder deren Bevollmächtigten zusammensetzt, regelt alle Fragen, die das gemeinschaftliche Zusammenleben betreffen. Das Bewohnergremium wählt auch die Anbieter von Pflege- und Unterstützungsbedarf aus. Es übt das Hausrecht aus. Das bedeutet, dass das Bewohnergremium auch darüber entscheidet, wer in die Gemeinschaft einzieht.

Die Bewohner werden 24 Stunden am Tag unterstützt und begleitet von ausgebildeten Alltagsbegleitern, deren Aufgabe es ist, sich um die hauswirtschaftlichen Angelegenheiten und die gemeinsamen Mahlzeiten zu kümmern. Sie übernehmen pflegerische Assistenzleistungen und gestalten den Alltag nach den Wünschen der Bewohner und Bewohnerinnen und stehen ihnen hilfreich zur Seite.

Auf einen Blick

• Nicht allein leben

• Aktiv bleiben

• Wertschätzung von Talenten und Fähigkeiten erfahren

• Ein neues Zuhause erleben, wohnortnah in einer familienartigen Gemeinschaft

• 24/7 Stunden Unterstützung